Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom. Für Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, endet jetzt nach und nach die Förderung. Oft spricht man von „Ü20-“ oder „Post-EEG-Anlagen“.
Das neu in Kraft getretene EEG 2021 bringt viele Veränderungen mit sich. Für die betagten Anlagen gibt es nun neue Möglichkeiten, Rechte aber auch Pflichten.
Viele der in Deutschland gebauten Ü20-Photovoltaik-Anlagen sind in einem sehr guten Zustand und können noch viele weitere Jahre umweltfreundlich Strom erzeugen. Ein Weiterbetrieb der Anlage ist jederzeit möglich – sogar mit sinnvollen Erweiterung der effizienteren Nutzung Ihrer eigenen Sonnenenergie.
Daher ist es wichtig eine Lösung zu finden, wie sie nach Auslaufen der Förderung auch zukünftig wirtschaftlich betrieben werden können. Wir beraten Sie dazu gern.
TEAG Solar